Wasser
 
 
Mit der Ankündigung der Türkei, einen Großteil ihrer Gewässer
an private Wasserunternehmen zu verkaufen, fing alles an.
Kurzentschlossen gründeten wir eine Wasser-AG, um als Mitglied
der Projektgruppe su-ko das internationale Bündnis gegen den
Ausverkauf der türkischen Gewässer zu unterstützen. Bereits
nach unserer ersten Veranstaltung, in der wir über Staudamm-Projekte,
Privatisierung und das Weltwasserforum informierten, war uns klar,
dass das Thema 'Wasser', eines der wichtigsten Themen der Zukunft,
uns auch weiterhin beschäftigen würde.
Wir setzen uns durch eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit für das 
Menschenrecht auf Wasser
, für eine gerechte Verteilung und gegen
eine Privatisierung dieses lebenswichtigen öffentlichen Gutes ein.

Stell Dir die Situation in zehn Jahren vor; vielleicht 
- mußt Du einen Berechtigungsschein kaufen, um in einem See zu baden
- mußt Du Dein Leitungswasser bei Nestle oder ALDI abonnieren
- heißt der Rhein "BASF-River"
- werden die Telekom-eigenen Flüsse rot gefärbt
- darfst Du kein Regenwasser mehr sammeln
- dürfen die Kinder keinen Schneemann mehr bauen
weil alles Wasser verkauft ist, weil es einer Privatfirma gehört.



Aktuelles:

VKU BEGRÜSST EUGH-URTEIL ZU DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN

Berlin/Brüssel, 10.09.2009. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein für die kommunale Wasserwirtschaft bedeutendes Urteil zu Dienstleistungskonzessionen gefällt. Das oberste europäische Gericht hat klargestellt, dass Dienstleistungskonzessionen auch bei Vorhandensein eines Anschluss- und Benutzungszwangs nicht als Dienstleistungsaufträge im Sinne des europäischen Vergaberechts einzustufen sind. Demnach besteht für Konzessionen in der Wasserwirtschaft weiterhin keine förmliche Ausschreibungspflicht.

„Das heutige Urteil stärkt die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland. Die Besonderheiten der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Rahmenbedingung der Wasserwirtschaft werden gebührend gewürdigt.", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen. „Das Urteil bestätigt die gängige nationale Praxis. Damit erhalten die kommunalen Versorgungsunternehmen endlich Rechtssicherheit."

Dienstleistungskonzessionen sind gerade in der kommunalen Trinkwasserversorgung weit verbreitet. Diese Form der Aufgabenübertragung unterfällt damit auch weiterhin nicht den förmlichen europäischen Vergabeverfahren, sondern lediglich den allgemeinen Grundregeln des EG-Vertrags wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Verbot der Diskriminierung und der Transparenzpflicht. Eine Ausweitung des bestehenden Vergaberechtsregimes auf Dienstleistungskonzessionen lehnt der VKU nach wie vor entschieden ab.